Sicher verordnen mit Repatha®
Hier finden Sie eine Übersicht über die wichtigsten Informationen, die Sie für die Verordnung von Repatha® benötigen.
Arzneimittel-Richtlinie
Repatha® – die verordnungs- und erstattungsfähige Therapieoption
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) definiert konkret in der AM-RL III Nr. 35a, bei welchen Patient:innen Repatha® erstattungs- und verordnungsfähig ist.1 Damit schafft der G-BA Rahmenbedingungen, die Ihnen als Unterstützung bei der Verordnung von Repatha® dienen. Eine Zusammenfassung des G-BA-Beschlusses können Sie hier nachlesen.
Welche Voraussetzungen müssen für eine Repatha®-Verordnung erfüllt sein?
Gesicherte vaskuläre Erkrankung* und weitere Risikofaktoren für kardiovaskuläre Ereignisse
Heterozygote familiäre Hypercholesterinämie oder nichtfamiliäre Hypercholesterinämie oder gemischte Dyslipidämie**
Maximale diätetische und medikamentöse lipidsenkende Therapie***
LDL-C-Zielwert nicht erreicht
Möchten Sie mehr darüber erfahren, welche Chancen die Regulierung durch die AM-RL bietet? Sehen Sie dazu das Experteninterview mit Dr. Gerhard Nitz, Anwalt für Medizinrecht:
ExperteninterviewsDokumentation des Lipidmanagements
Ihre ärztliche Dokumentationspflicht erstreckt sich auf alles, was für die Diagnose und die weitere Behandlung Ihrer Patient:innen medizinisch erforderlich ist. Um Ihnen die Dokumentation zu erleichtern, unterstützen wir Sie mit wichtigen Hilfsmaterialien als Download.
Laden Sie direkt unsere praktischen Unterlagen herunter:
Rabattverträge bei Repatha® mit weitreichender Deckung
Kooperationsverein-
barung zu Repatha® im Bereich der privaten Krankenversicherung
Die privaten Krankenversicherer von AXA, Debeka, HUK-COBURG, Versicherer im Raum der Kirchen, Versicherungskammer Bayern und Union Krankenversicherung haben mit der Amgen GmbH mit Wirkung zum 1. Juli 2022 eine Kooperationsvereinbarung zum Arzneimittel Repatha® (Evolocumab) geschlossen.
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Therapie-
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Referenzen
* Zweifelsfrei durch klinische oder bildgebende Befundung gesicherte Diagnose.
** Bei Patient:innen mit homozygoter familiärer Hypercholesterinämie kann Repatha® eingesetzt werden, wenn die medikamentösen und diätetischen Optionen zur Lipidsenkung ausgeschöpft wurden.
*** Grundsätzlich 12 Monate (begründete Ausnahmen sind zulässig).
- Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL): Anlage III vom 02.06.2016 – Übersicht über Verordnungseinschränkungen und -ausschlüsse Evolocumab. www.g-ba.de/downloads/39-261-2600/2016-06-02_AM-RL-III_Evolocumab_BAnz.pdf. Letzter Zugriff: 14.03.2025.