Sicher verordnen mit Repatha®

Hier finden Sie eine Übersicht über die wichtigsten Informationen, die Sie für die Verordnung von Repatha® benötigen.

Arzneimittel-Richtlinie

Repatha® – die verordnungs- und erstattungsfähige Therapieoption

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) definiert konkret in der AM-RL III Nr. 35a, bei welchen Patient:innen Repatha® erstattungs- und verordnungsfähig ist.1 Damit schafft der G-BA Rahmenbedingungen, die Ihnen als Unterstützung bei der Verordnung von Repatha® dienen. Eine Zusammenfassung des G-BA-Beschlusses können Sie hier external-page-icon nachlesen.

Unter Berücksichtigung dieser Kriterien können Sie zur Unterstützung Ihrer wirtschaftlichen Verordnung unseren Dokumentationsbogen und unsere ICD-10-Broschüre nutzen.

Amgen Dokumentationsbogen
Repatha® Herzilein Repatha® Herzilein

Welche Voraussetzungen müssen für eine Repatha®-Verordnung erfüllt sein?

Icon vaskuläre Erkrankung und Risikofaktoren

Gesicherte vaskuläre Erkrankung* und weitere Risikofaktoren für kardiovaskuläre Ereignisse

Icon Person

Heterozygote familiäre Hypercholesterinämie oder nichtfamiliäre Hypercholesterinämie oder gemischte Dyslipidämie**

Icon Arzneimittel

Maximale diätetische und medikamentöse lipidsenkende Therapie***

Icon LDL-C-Zielwerte nicht erreicht

LDL-C-Zielwert nicht erreicht

Dokumentation des Lipidmanagements

Ihre ärztliche Dokumentationspflicht erstreckt sich auf alles, was für die Diagnose und die weitere Behandlung Ihrer Patient:innen medizinisch erforderlich ist. Um Ihnen die Dokumentation zu erleichtern, unterstützen wir Sie mit wichtigen Hilfsmaterialien als Download.

Laden Sie direkt unsere praktischen Unterlagen herunter:

rRepatha® Service Broschüren Repatha® Service Broschüren

Rabattverträge bei Repatha® mit weitreichender Deckung

Für Repatha® bestehen Rabattverträge mit rund 88 Krankenkassen (Stand Dezember 2024). Das bedeutet, dass die Krankenkassen für über 57 Millionen GKV-Versicherte in Deutschland durch Rabatte bei der Verordnung von Repatha® entlastet werden.
Störer Abdeckung Rabattverträge
Repatha® Herzilein Repatha® Herzilein

Kooperationsverein-
barung zu Repatha® im Bereich der privaten Krankenversicherung

Die privaten Krankenversicherer von AXA, Debeka, HUK-COBURG, Versicherer im Raum der Kirchen, Versicherungskammer Bayern und Union Krankenversicherung haben mit der Amgen GmbH mit Wirkung zum 1. Juli 2022 eine Kooperationsvereinbarung zum Arzneimittel Repatha® (Evolocumab) geschlossen.

Störer Störer

Service für Fachkreise

Ihr digitaler Infoservice – für mehr Nachhaltigkeit:

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Produkt im Überblick

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Therapie-

management

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Aktuelle
Studiendaten

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Kongress- und
Fortbildungs-

angebote

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Services für Ihre
Patient:innen

  • Referenzen

    * Zweifelsfrei durch klinische oder bildgebende Befundung gesicherte Diagnose.

    ** Bei Patient:innen mit homozygoter familiärer Hypercholesterinämie kann Repatha® eingesetzt werden, wenn die medikamentösen und diätetischen Optionen zur Lipidsenkung ausgeschöpft wurden.

    *** Grundsätzlich 12 Monate (begründete Ausnahmen sind zulässig).

    1. Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL): Anlage III vom 02.06.2016 – Übersicht über Verordnungseinschränkungen und -ausschlüsse Evolocumab. www.g-ba.de/downloads/39-261-2600/2016-06-02_AM-RL-III_Evolocumab_BAnz.pdf. Letzter Zugriff: 14.03.2025.